Update: Unterstützung für Tourismusbetriebe

Die Bundesregierung gab auch diese Woche wieder neue Details bekannt, wie die Tourismuswirtschaft in der aktuellen Krise unterstützt werden soll.

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Die österreichische Bundesregierung und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus haben auch in dieser Woche neue und erweiterte Maßnahmen zur Unterstützung für die besonders von der Corona-Krise betroffene Tourismuswirtschaft bekanntgegeben.

*** WICHTIG ***

Auch das Land Salzburg unterstützt und ergänzt diese Maßnahmen mit einem umfassenden Paket für betroffene Wirtschaftsbereiche, >> alle Details dazu erfahren Sie hier.

Das sind die wichtigsten Neuigkeiten

Corona-Hilfsfonds: Überbrückungsgarantien

Der Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft unter anderem jenen Unternehmen und Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die aufgrund der aktuellen Situation mit Umsatzeinbußen, Einkommensausfällen und Liquiditätsschwierigkeiten konfrontiert sind.

  • Der Hilfsfonds steht allen KMU sowie GU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verfügung.
  • Erste Maßnahme des Hilfsfonds sind Garantien
    • 80 bis 100 % der Garantien werden vom Bund übernommen.
    • Die Garantien dienen zur Besicherung von Krediten zur Sicherstellung der Liquidität und zur Aufrechterhaltung des Betriebs.
    • Voraussetzung: Betriebsstandort und operative Tätigkeit in Österreich
    • Abwicklung: Antragstellung über die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.
    • Die Garantien werden von der neu gegründeten COVID-19 Finanzierungsagentur GmbH (COFAG) geleistet, die Abwicklung erfolgt über die ÖHT.

Das Land Salzburg hat sich darüber hinaus bereit erklärt, die anfallenden Zinsen für den von der ÖHT behafteten Kredit in Form eines Zuschusses aus Landesmitteln zu übernehmen. Antragsberechtigt sind Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die einen Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15 % im Vergleich zum Vorjahr erwarten.

Diese unterschiedlichen Garantien gibt es:

80 % Garantie

  • Maximaler Kreditrahmen 1,5 Mio. Euro
  • Garantiefähig sind Kredite von Kreditinstituten
  • Garantielaufzeit: max. 5 Jahre
  • Zinssatz variabel, in einer Reihe von Bundesländern übernimmt das Land die Zinsen
  • Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision werden bis zu einer Haftungssumme von EUR 400.000 nicht in Rechnung gestellt
  • ÖHT kann auf Sicherheiten verzichten
  • Einreichung bis spätestens 15. Dezember 2020

90% Garantie

  • Maximaler Kreditrahmen: EUR 1,5 Mio.
  • Garantiefähig sind Kredite für alle Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die zum 31. Dezember 2019 nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gem. Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gegolten haben
  • Garantielaufzeit: max. 5 Jahre (Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung ohne Vorgabe)
  • Zinssatzobergrenze für den Bankkredit: 1% p.a.
  • Bearbeitungsgebühr wird dem Förderungsnehmer nicht in Rechnung gestellt; Haftungsprovision laufzeitabhängig zwischen 0,25% und 1%
  • Keine Sicherheiten
  • Einreichung über die Hausbank bis spätestens 15. Dezember 2020

100% Garantie

  • Maximaler Kreditrahmen: EUR 500.000
  • Garantiefähig sind alle Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die zum 31. Dezember 2019 nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gem. Artikel 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gegolten haben.
  • Garantielaufzeit: max. 5 Jahre (Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung ohne Vorgabe)
  • Zinssatzobergrenze: 0% p.a für die ersten zwei Jahre, danach 3-Monats-Euribor + 0,75 %.
  • Keine Sicherheiten
  • Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision werden nicht in Rechnung gestellt
  • Einreichung über die Hausbank bis 15. Dezember 2020

Tilgungsaussetzung für bestehende Kredite

In Ergänzung zu den von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen bietet die ÖHT ihren Kunden eine Tilgungsaussetzung der TOP-Tourismus-Kredite für das gesamte Jahr 2020 an.

Ansprechstellen für Tourismusbetriebe

  • Nähere Informationen zu Inhalt und Beantragung der Garantie-Instrumente sowie zur Tilgungsaussetzung finden Sie auf der >> Website der ÖHT.
  • Die Förderungsexpertinnen und -experten der ÖHT stehen darüber hinaus für eine persönliche Beratung über die COVID-19-Hotline unter + 43(0)720/301 355 zur Verfügung.
  • Höhere Kreditbeträge werden von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bzw. bei großen Tourismusunternehmen von der OeKB abgewickelt.

Betriebskostenzuschuss aus dem Corona Hilfsfonds

  • Seit Mittwoch, 15. April 2020 können sich Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für einen Betriebskostenzuschuss registrieren.
  • Details werden auf der >> Website der aws bekanntgegeben.
  • Weitere Informationen zum Corona Hilfsfonds finden Sie auch auf der >> Seite des Bundesministeriums für Finanzen.

Härtefall-Fonds für Privatvermieter

Privatvermieter wurden durch die Novelle des Härtefallfondsgesetzes als Förderberechtigte aufgenommen.

  • Anspruchsberechtigt sind Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen.
  • Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres soweit kein Anspruch aus Leistungen von privaten oder beruflichen Versicherungen zur Abdeckung des Schadens besteht.
  • Die Förderung besteht aus einem Zuschuss für max. drei Monate, der nicht zurückbezahlt werden muss.
  • Bemessungsgrundlage für die Förderung ist gemäß der Förderungsrichtlinie die Differenz zwischen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des vergleichbaren Zeitraums des Vorjahres und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum. Von der Differenz sind 50% für nicht angefallene Ausgaben (für Frühstück, Reinigung, Heizung, Strom, etc.) pauschal abzuziehen.
  • Die Förderung beträgt 80% der Bemessungsgrundlage und ist mit 2.000 Euro pro Monat begrenzt. Allfällige sonstige Einkünfte sind in Abzug zu bringen.
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)
  • Eine Antragstellung ist seit Donnerstag, 16. April 2020 über www.eama.at möglich.
  • Für Rückfragen steht den Betrieben die Tourismus-Servicestelle im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter tourism@bmlrt.gv.at zur Verfügung.

Aufschub für Verbands- und Tourismusbeiträge

Für die Verbands- und Tourismusbeiträge, die von den Unternehmen an das Landesabgabenamt zur Finanzierung der Tourismusverbände und des Tourismusförderungsfonds zu entrichten sind, gibt es im SalzburgerLand ebenfalls eine Erleichterung. „Der Zahlungszeitpunkt für die Abgabe kann für besonders von der Krise betroffene Branchen von Mitte Mai auf Antrag bis Ende November dieses Jahres (Beitragserklärung bzw. 15. Jänner 2021 Zahlungszeitpunkt) gestundet werden, ohne dass dabei die üblichen Nebengebühren verrechnet werden,“ sagt Landeshauptmann Haslauer.

>> Zum Interview mit Landeshauptmann Wilfried Haslauer.


16. April 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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