Präventionskonzepte: Gastronomie & Adventmärkte

Die neue Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums sieht ab 1. November verpflichtende Präventionskonzepte für Gastronomiebetriebe mit über 50 Sitzplätzen und für alle Gelegenheitsmärkte (Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte) vor.

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Muster-Präventionskonzept für Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte

Das Covid-Board des Landes Salzburg hat ein Muster-Präventionskonzept für Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte erarbeitet. Dieses Konzept wurde von der Landessanitätsdirektion freigegeben und stellt die Grundlage für Genehmigungen durch die Gesundheitsbehörden dar.

Die Mustervorlage für das COVID-19-Präventionskonzept für Christkindlmärkte finden Sie >> hier zum Download.

 

Muster-Präventionskonzept für Gastronomiebetriebe

Ebenfalls ist für jede Betriebsstätte ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich, die insgesamt mehr als 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Sitzplätze hat.

Das Muster-Präventionskonzept dafür gibt es >> hier.


28. Oktober 2020

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