Präventionskonzepte: Gastronomie & Adventmärkte
Die neue Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums sieht ab 1. November verpflichtende Präventionskonzepte für Gastronomiebetriebe mit über 50 Sitzplätzen und für alle Gelegenheitsmärkte (Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte) vor.
Muster-Präventionskonzept für Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte
Das Covid-Board des Landes Salzburg hat ein Muster-Präventionskonzept für Christkindl-, Advent- und Weihnachtsmärkte erarbeitet. Dieses Konzept wurde von der Landessanitätsdirektion freigegeben und stellt die Grundlage für Genehmigungen durch die Gesundheitsbehörden dar.
Die Mustervorlage für das COVID-19-Präventionskonzept für Christkindlmärkte finden Sie >> hier zum Download.
Muster-Präventionskonzept für Gastronomiebetriebe
Ebenfalls ist für jede Betriebsstätte ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich, die insgesamt mehr als 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Sitzplätze hat.
Das Muster-Präventionskonzept dafür gibt es >> hier.