Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate auf 180 Tage
In Österreich gibt es ab dem 1. Februar 2022 eine Änderung betreffend der Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate. Betroffen davon sind Personen, die
- 2 Impfungen
- oder eine Genesung + 1 Impfung
bisher erhalten haben. Die oben beschriebenen Impfserien sind zukünftig nur mehr 180 Tage gültig. Die Bestimmungen gelten für Einheimische und Urlauberinnen und Urlauber gleichermaßen. Ausnahmen davon gibt es für Jugendliche.
Kein G-Status mehr nach Ablauf der 180 Tage
Die Änderung der Gültigkeitsdauer von Impfnachweisen betrifft insbesondere den 2G-Status während des Aufenthalts in Österreich. Nach Ablauf der 180 Tage ist für die weitere Gültigkeit und Aufrechterhaltung eine dritte Impfung zwingend erforderlich. Andernfalls läuft der Impfstatus aus.
Ein abgelaufener Impfstatus bedeutet, dass nach den 180 Tagen kein gültiger 2G-Nachweis mehr vorliegt. Die betreffenden Personen werden somit nicht mehr als geimpft angesehen, für sie gilt in weiterer Folge der Lockdown für Ungeimpfte. Der Zutritt zu Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Seilbahnen, etc. ist nicht mehr gestattet.
Regelung für alle über 12 Jahre
Die Verkürzung der Gültigkeit des Impfzertifikats gilt für alle Personen ab 12 Jahre, wobei es zwei Ausnahmebestimmungen gibt:
- Zum einen gilt für Jugendliche unter 18 Jahren eine längere Gültigkeit der zweiten Impfung. Für diese beläuft sich der Zeitraum auf 210 Tage.
- Zum anderen können sich schulpflichtige Kinder (geboren nach dem 31. August 2006) mangels einem gültigen 2G-Nachweis auf den Holiday-Ninja-Pass berufen und dadurch einen adäquaten Nachweis erbringen.
Gültigkeit dritte Impfung: 270 Tage
Unverändert bleibt die Gültigkeit der dritten Impfung. Diese beläuft sich weiterhin auf 270 Tage und stellt für diesen Zeitraum einen gültigen 2G-Nachweis dar. Gleiches gilt für Personen, die Genesen sind und zwei Impfungen erhalten haben.
Personen, welche die dritte Impfung erhalten haben, haben ab diesem Tag einen gültigen 2G-Nachweis. Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass zwischen zweiter und dritter Impfung mind. 120 Tage liegen (ab dem 1. Februar 2022 wird diese Frist auf 90 Tage verkürzt). Eine Übergangsfrist bis zur Gültigkeit, wie es z.T. in anderen Ländern der Fall ist, gibt es in Österreich nicht. Die Gültigkeit tritt mit dem Tag der Impfung in Kraft.
Keine Änderung bei Gültigkeit zur Einreise
Für die Einreise nach Österreich bleibt die Gültigkeit der zweiten Impfung weiterhin bei 270 Tagen. Eine Einreise ist binnen diesem Zeitraum nach der zweiten Impfung zwar möglich, allerdings gilt sodann der Lockdown für Ungeimpfte. Der Zutritt zu Betrieben, bei denen ein 2G-Nachweis verlangt wird, ist, wie oben beschrieben, nicht möglich.
Weitere Informationen dazu:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Ich bin geimpft. Wie lange gilt mein Zertifikat in Österreich?
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – Sichere Gastfreundschaft: Holiday-Ninja-Pass