Covid-Update: Holiday Ninja Pass für Kinder

Für schulpflichtige Kinder über 12 Jahre gibt es inzwischen eine Erleichterung bei der Erfordernis des 2G-Nachweises. Das sind die aktuellen Regelungen.

Aus dem SalzburgerLandService

Die folgende Information soll Ihnen einen bestmöglichen und transparenten Überblick geben zum aktuellen Status und dem Informationsstand betreffend des Holiday-Ninja-Passes. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit! (Stand: 29.12.2021)

Kein 2G-Nachweis für Kinder unter 12 Jahre

Für Kinder unter 12 Jahren ist weiterhin kein 2G-Nachweis für das Betreten von Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben, Skiliften, etc. erforderlich.

Holiday Ninja Pass für Kinder ab 12 Jahren

Inzwischen gibt es eine umsetzbare für nicht geimpfte und nicht genesene schulpflichtige Kinder ab 12 Jahren.

Da Österreich weiterhin auf die 2G-Regel für Personen ab 12 Jahren setzt und diese insbesondere für Jugendliche aus wichtigen Herkunftsmärkten ein Hindernis darstellt, hat das Tourismusministerium den Holiday Ninja Pass, angelehnt an den österreichischen Schul-Ninja-Pass (Corona-Testpass der COVID-19 Schulverordnung 2021/22), festgelegt.

Der Holiday Ninja Pass und der Schul-Ninja-Pass sind ein Beleg dafür, dass das Kind im Rahmen eines seriellen Intervalls regelmäßig getestet wird. Der Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem In- und Ausland.

Neben dem 2G-Nachweis gilt der Holiday-Ninja-Pass für die genannte Alters- und Personengruppe auch für die Einreise nach Österreich. Voraussetzung für die Gültigkeit ist, dass die seriellen Testungen in Österreich verpflichtend weitergeführt werden.

Wie funktioniert der Holiday-Ninja-Pass?

Der Holiday-Ninja-Pass bedeutet, dass schulpflichtige Kinder über 12 Jahren in einem Zeitraum von sieben Tagen in den ersten fünf Tagen einen regelmäßigen Testintervall vorlegen müssen. Wird eine serielle Testung nachgewiesen gilt der Holiday-Ninja-Pass als 2G-Nachweis.

Für die Einhaltung des Testintervalls sind in den ersten fünf Tagen mindestens drei Tests zu machen. Zwei davon müssen PCR-Tests sein, der dritte Test kann alternativ auch ein beobachteter Antigen-Schnelltest sein. Für die laufende Gültigkeit muss innerhalb der ersten fünf Tage stets ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (Gültigkeit PCR-Test ab Probenentnahme 72 Stunden, Gültigkeit beobachtete Antigen-Schnelltests ab Probenentnahme 48 Stunden).

Auf der Seite von „Sichere Gastfreundschaft“ finden Sie zahlreiche weitere wertvolle und aufbereitete Informationen zum Holiday-Ninja-Pass sowie die Vorlage für den Holiday-Ninja-Pass. Bitte drucken Sie sich die Vorlage aus und tragen Sie die seriellen Testungen Ihrer Kinder dort ein. Führen Sie den Holiday-Ninja-Pass gemeinsam mit den negativen Testergebnissen und einem Ausweisdokument mit sich.

Wer gilt als schulpflichtig?

Bitte beachten Sie: Die Schulpflicht wird nach den Bestimmungen der österreichischen Schulpflicht geregelt. Diese beträgt neun Jahren. Als Stichtag, ab wann ein Kind jedenfalls nicht mehr als schulpflichtige im Sinne der Benutzung des Holiday-Ninja-Passes gilt ist der 1. September 2006. Alle Personen, die vor dem 1. September 2006 geboren sind, können sich nicht mehr auf den Holiday-Ninja-Pass berufen und benötigen einen 2G-Nachweis im klassischen Sinn (geimpft oder genesen).

Vorlage eines regelmäßigen Testintervalls

Für die Gültigkeit des Holiday-Ninja-Passes müssen im Zeitraum der ersten fünf Tage mind. drei Tests durchgeführt werden. Zwei der erforderlichen Tests müssen PCR-Tests sein, der dritte kann mittels einem beobachteten Antigen-Schnelltest nachgewiesen werden, wobei auch ein dritter PCR-Test zulässig ist. „Wohnzimmertests“ werden hierfür nicht akzeptiert.

Der Testzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Probeentnahme. Für den Zutritt zu Hotels, Gastronomiebetrieben, Seilbahnen, etc ist jedenfalls bereits ein gültiger negativer Testnachweis am Anfang der 7-Tage-Frist vorzulegen. In den darauffolgenden Tagen ist laufend ein gültiger Testnachweis zu erbringen (Gültigkeit PCR-Test 72 Stunden, Antigen-Schnelltest 48 Stunden). Wird der regelmäßige Testintervall eingehalten erfüllt der Holiday-Ninja-Pass die 2G-Zutrittsvoraussetzung auch am sechsten und am siebten Tag dieser Woche. Danach ist ein neuerlicher Testintervall zu starten.

Quelle: 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung


29. Dezember 2021

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