Fahrplan für den Tourismus jetzt fix

Die Gastronomie darf in ganz Österreich ab 15. Mai wieder öffnen. Die Auflagen dafür wurden von der Bundesregierung nun konkretisiert. Beherbergungsbetriebe sollen am 29. Mai folgen.

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Die wichtigste Grundregel lautet: Ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchern muss gewährleistet sein!

Das gilt ebenso für die Gasthäuser, Restaurants, Bars und Kaffeehäuser, die ab 15. Mai vorerst bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen.

Was derzeit bekannt ist: Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Gäste müssen sitzen. Zwischen Gästen, die nicht gemeinsam an einem Tisch sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
  • Es sind vier erwachsene Personen und deren Kinder an einem gemeinsamen Tisch erlaubt.
  • Tische müssen vorab reserviert werden.
  • Keine freie Platzwahl, die Zuteilung erfolgt durch das Personal.
  • Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Mindestabstand von einem Meter ist auch durch das Personal einzuhalten, etwa in der Küche oder hinter der Ausschank.
  • Gäste müssen an ihren Tischen KEINEN Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Kein Schankbetrieb an der Theke.

>> Alle Detail-Infos zu den Leitlinien für die Gastronomie finden Sie hier!

Beherbergungsbetriebe öffnen ab 29. Mai

Gemeinsam mit den Gastronomie-Betrieben dürfen am 15. Mai auch Tierparks wieder öffnen. Noch etwas gedulden müssen sich vorerst die Beherbergungsbetriebe, deren Wiedereröffnung am 29. Mai möglich sein wird. Das gilt ebenso für andere Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten, Schwimmbäder bzw. auch für Indoor-Freizeiteinrichtungen.

Die Verordnung mit detaillierteren Regelungen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ist derzeit noch in Ausarbeitung. Sobald diese eintrifft, werden die Informationen und Leitlinien für Betrieben ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht:

www.sichere-gastfreundschaft.at

 


28. April 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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