Was Touristiker jetzt wissen müssen

Fragen & Antworten zum Coronavirus in Österreich

Das Wichtigste zusammengefasst: Die aktuelle Situation in Österreich und dem SalzburgerLand.

NewsroomService

Land Salzburg Hotline

Das Land Salzburg hat eine Telefon-Hotline für alle Fragen zur aktuellen Situation in unserem Bundesland eingerichtet:
LAND SALZBURG HOTLINE – von 8:00 bis 20:00 Uhr

0662 8042-4450

 

Die aktuelle Situation

Die österreichische Bundesregierung ebenso wie das Land Salzburg haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Diese haben auch weitreichende Folgen für den Tourismus im SalzburgerLand: Die Wintersaison ist vorzeitig beendet. Mit Sonntag, 15. März 2020 wurde der Skibetrieb in den Salzburger Skigebieten eingestellt. Mit Montag, 16. März, wurden auch die Beherbergungsbetriebe behördlich geschlossen (Details dazu siehe unten)

Auch gilt seit Montag ein Versammlungsverbot für ganz Österreich. Damit sollen sich an keinem Ort mehr als fünf Menschen gleichzeitig treffen. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verbot für sämtliche geplanten Veranstaltungen.

Das Land Salzburg hält Sie mit Updates zu bestätigten Erkrankungsfällen in unserer Region sowie aktuellen Meldungen aus dem Landesmedienzentrum auf dem Laufenden.

 

Fragen & Antworten

Zu den erwähnten Maßnahmen und den Auswirkungen auf den Tourismus im SalzburgerLand erreichen uns derzeit viele Fragen von Tourismusverbänden und -betrieben, die wir hier für Sie beantworten möchten.

Wir halten ausdrücklich fest, dass es sich bei diesen Informationen um keine juristischen Auskünfte handelt, sondern Ihnen unseren aktuellen Kenntnisstand vermitteln sollen, um Ihnen eine bestmögliche Orientierung in der aktuell sich oftmals auch verändernden Lage zu geben. 

Wie lange werden die Sperren aufrecht bleiben? Gibt es eine Prognose?

Vorerst gilt das Betriebsverbot bis Ostermontag, 13. April. Erst wenn eine Entspannung der aktuellen Situation eintritt, ist eine Rücknahme der Verordnung realistisch.

Ich beherberge Arbeiter, die dringend erforderlich sind. Kann ich diese auch weiter in meinem Betrieb beherbergen?

Es gibt eine Ausnahmeregelung für Arbeiter, die aufgrund ihrer unaufschiebbaren notwendigen Tätigkeit ihren Aufenthalt im SalzburgerLand nicht abbrechen können. Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt auf.

Betrifft die Schließung von Beherbergungsbetrieben seit Montag, 16. März auch meinen Betrieb?

Die Verordnung sieht vor, dass Beherbergungsbetriebe nach der Gewerbeordnung (§ 111 Abs 1 Z 1 GewO) zu schließen sind. Darunter fallen somit all jene Betriebe, die von der Gewerbeordnung umfasst sind. Davon ausgenommen sind die häusliche Nebenbeschäftigung (mit bis zu zehn Fremdenbetten) und die nichtgewerbliche Vermietung und Bereitstellung von Unterkünften ohne jegliche Nebenleistung (keine Mahlzeit, kein Service, etc.). Kur- und Heilanstalten sind ebenfalls nicht von der Schließung betroffen.

Von der Schließung betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, sofern die Schließung eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Die Ausnahmen müssen zwingend entsprechend begründet sein. Eine Möglichkeit ist etwa die Beherbergung von ArbeiterInnen, denen eine Abreise aus dienstrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

WICHTIG: Das Land Salzburg legt ausnahmslos ALLEN Beherbergungsbetrieben dringend nahe, ab sofort keine Urlaubsgäste mehr aufzunehmen! Dies würde den Bemühungen der Behörden entgegenwirken, die Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen bestmöglich einzudämmen. Zudem wird durch die immer restriktiveren Reiseeinschränkungen Österreichs und anderer Staaten – so hat etwa auch Deutschland am Montag, 16. März seine Grenzen geschlossen – eine Rückreise von Gästen in deren Heimatländer immer schwieriger.

Was mache ich mit Gästen, die nicht abreisen können, weil sie aus einem Land kommen, das von Österreich aus derzeit nicht mehr erreichbar ist? Darf ich sie weiter beherbergen? 

Oberstes Ziel muss sein, allen Gästen, die sich derzeit noch im SalzburgerLand befinden, eine Rückreise in ihre Heimatländer zu ermöglichen. Wenn Sie von Personen wissen, die derzeit nicht ausreisen können und dringend eine Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Information unter 0662 6688-0 die Hotline des Landes Salzburg unter der Nummer 0662 8042-4450.

Ich betreibe ein Restaurant / ein Gasthaus. Wie lange darf ich jetzt offenhalten? Gibt es Ausnahmen, z.B. wenn ich ein Lieferservice betreibe? 

Seit Dienstag, 17. März müssen sämtliche Lokale und Restaurants in ganz Österreich geschlossen bleiben. Bitte klären Sie mit den ExpertInnen der Wirtschaftskammer Österreich ab, ob und welche Ausnahmen für Lieferservices gelten.

Hotline der WKO: 0590900-4352 (Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr sowie Sa/So 7:30-17:00 Uhr) oder per E-Mail unter: Infopoint_Coronavirus@wko.at

Kann eine bestimmte Veranstaltung aus aktueller Sicht stattfinden? 

Derzeit gilt in Österreich ein generelles Versammlungsverbot an. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig treffen (ausgenommen sind Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen). Damit sind sämtliche Veranstaltungen untersagt. Die bisherige Regelung der vergangenen Tage, die Veranstaltungen bereits stark eingeschränkt hatte (verboten waren Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in öffentlichen Räumen bzw. Freiluft-Veranstaltungen mit mehr als 500 TeilnehmerInnen), ist durch das generelle Versammlungsverbot obsolet.

Wie sind die Stornierungsbedingungen der nun ausgefallenen Buchungen aufgrund der Schließung meines Betriebes 

Für konkrete Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die ExpertInnen der Wirtschaftskammer, die Ihnen bei diesen Fragen gerne weiterhelfen.

Hotline der WKO: 0590900-4352 (Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr sowie Sa/So 7:30-17:00 Uhr) oder per E-Mail unter: Infopoint_Coronavirus@wko.at

Mein Betrieb ist von den Auswirkungen des Coronavirus auch finanziell betroffen, z.B. durch Stornierungen und Buchungsausfälle. Gibt es eine staatliche Unterstützung und wo kann ich diese beantragen?

Die österreichische Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket in der Höhe von bis zu 4 Mrd. Euro vorgestellt, mit dem die Wirtschaft unterstützt und möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden sollen. Viele dieser Maßnahmen sind insbesondere für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie von Bedeutung.

Im Zentrum der Maßnahmen steht die Einrichtung eines Krisenbewältigungsfonds – damit werden 3 wesentliche Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen
  • Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen für Härtefälle

>> Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BLRT) hat ein Maßnahmenpaket für besonders von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Tourismusbetriebe (Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe) beschlossen. Dieses Maßnahmenpaket stellt einen Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Unterstützungsmaßnahmen können seit Mittwoch, 11. März 2020 um 15.00 Uhr auf der Seite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beantragt und abgerufen werden.

>> Hier finden Sie alle Informationen.

Wie sehen die von der Bundesregierung angekündigten Erleichterungen für Kurzarbeit im Detail aus?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat am Dienstag, 17. März neue Details zu den Kurzarbeits-Maßnahmen für die Tourismus- und Freizeitbetriebe veröffentlicht. Das Kurzarbeitsmodell wurde demnach exakt an die Dienstleistungsbranche angepasst, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb halten zu können, auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum reduziert werden.

>> Mehr Infos finden Sie hier.

>> Fragen & Antworten zur Corona-Kurzarbeit (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend)

Wo gibt es aktuelle Infos zum Coronavirus in unserer Region?

Wir empfehlen allen Tourismusverbänden, über den Newsletter des Landesmedienzentrums minütlich über die aktuelle Lage im SalzburgerLand informiert zu bleiben. Melden Sie sich bitte hier an: https://service.salzburg.gv.at/publicnews/subscription/new?mandant=medien

Auch auf der eigens für dieses Thema eingerichteten Seite finden Sie wichtige Informationen und Updates über Erkrankungsfälle, die unsere Region betreffen: www.salzburg.gv.at/corona-virus.

Auch auf Facebook hält das Land Salzburg seine Bürgerinnen und Bürger auf dem Laufenden: www.facebook.com/LandSalzburg

Wie schütze ich mich vor einer Infektion?

 


18. März 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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