Covid-19: Förderung für Tourismusbetriebe

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen und Betriebs- und Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme konzipiert. Wir haben das Wichtigste für den Tourismus zusammengefasst.

NewsroomService

Mehrwertsteuer-Senkung verlängert

Die >> neuen Maßnahmen der Regierung gegen Covid-19 treffen insbesondere auch den Tourismus hart. Aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen für die Gastronomie, die Kultur und die Eventwirtschaft wird die Senkung der Mehrwertsteuer für diese Branchen um ein Jahr verlängert. Der im Juni 2020 eingeführte ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% war ursprünglich bis 31. Dezember 2020 befristet und gilt nun bis mindestens Ende 2021.

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Das Corona-Kurzarbeitsmodell zielt darauf ab, möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten. Deshalb geht das Modell in die 3. Phase und wird von 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 um weitere sechs Monate verlängert.

NEU in Phase 3: Die Arbeitszeit kann auf 30 bis 80 Prozent reduziert werden (anstatt bisher auf 10 bis 90 Prozent).

>> Hier geht’s zu weiterführenden Informationen zur Corona-Kurzarbeit

Investitionsfinanzierung

Mit der Investitionsprämie werden Neuinvestitionen gefördert, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 beantragt und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden. Diese Unterstützung richtet sich an alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche.

Begleitend dazu können Investitionsprojekte in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit geförderten Krediten und Haftungen im Wege der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) unterstützt werden.

>> Detaillierte Informationen

Fixkostenzuschuss

Der Fixkostenzuschuss wird ausgebaut und um eine Phase 2 erweitert. Die Dauer für die Gewährung des Zuschusses wurde verdoppelt, die Voraussetzungen gelockert und der Umfang des Zuschusses erhöht.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Der Zuschuss kann ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.
  • Vollständiger Ersatz der Fixkosten bei 100 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Neu als Fixkosten gelten: Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und bspw. Getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen.
  • Ebenfalls neu: Unternehmen, die im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, können eine Pauschalierung durchführen.
  • Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen: Die erste Tranche kann ab 16. September, die 2. Tranche ab 16. Dezember 2020 beantragt werden.

>> Zur aktuellen Richtlinie des Bundesministeriums


17. September 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
Visitenkarte
Unternehmenssprecher / Bereichsleitung Marke, Medien & Content
Newsletter