Wirtschaftshilfen für Tourismusbetriebe

Neue Details zu den Unterstützungsmaßnahmen.

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Der erneute Lockdown stellt vor allem wieder die Tourismus-Branche vor große Herausforderungen. Um die Existenz von Betrieben, aber auch ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern, stellt die Bundesregierung bewährte Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Heute, Donnerstag, wurden die Eckdaten präsentiert. Ein Überblick, was bisher bekannt ist:

Schutzschirm für Veranstaltungen

  • Der Schutzschirm dient der Abmilderung des finanziellen Nachteils im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung.
    • Bisher wurden über 880 Fälle mit einem Zuschussvolumen von EUR 270 Mio. 1.200 bewilligt
    • Neue Anträge können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden.
    • Sowohl für den Schutzschirm I als auch Schutzschirm II fallen bei der Beantragung und Abwicklung keinerlei Gebühren und Provisionen an.

Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter

  • Mit ihren mehr als 2.600 Betrieben haben die Reisebüros mit den Folgen der Corona-Krise besonders zu kämpfen. Dabei geht es in Österreich zu einem sehr großen Teil um kleine Betriebe mit maximal 9 Beschäftigten.
    • Rund 800 Reisebüros treten als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auf und haben Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern.
    • Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Abdeckung des Insolvenzrisikos für Kundengelder über Versicherungsanbieter und Bankgarantien.
    • Aufgrund des Rückzugs möglicher Absicherer vom Markt wurde für das Jahr 2021 ein Haftungspaket für die Branche geschnürt, um das Marktversagen mit einem vorübergehenden staatlichen Eingriff auszugleichen.
    • Zur Absicherung wurde ein eigens geschaffener Haftungsrahmen für die Branche von 300 Mio. Euro beschlossen.
    • Das pandemiebedingte Marktversagen ist leider noch immer nicht vorbei. Daher wird die Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter um ein Jahr verlängert.
    • Antragsentgegennahme ab 10.1. in Abstimmung mit dem BMDW.
    • Daher auch keine Konsequenzen betreffend die Reiseleistungsausübungsberechtigung nach der Gewerbeordnung.

Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT

  • Ziel war und ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Unterstützung mit der liquiditätssichernden Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen.
  • Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken.
  • Verlängerung der Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen bis 30. Juni 2022.

Weitere Maßnahmen

Auffangnetz für Privatzimmervermieter, Ferienwohnungen und sonstige touristische Betriebe, die Ortstaxe zahlen:

  • Verlängerung des Ausfallsbonus
  • Verlängerung der Härtefallfonds-Förderung

Richtlinie für die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung (bereits beschlossen)

  • Beantragungen sind voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich.

2. Dezember 2021

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