Betriebe: So bekommen Sie jetzt Unterstützung
Das 38-Millionen-Hilfspaket der Bundesregierung im Detail und wie Sie jetzt Unterstützung beantragen können.
Um die Wirtschaft in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen, hat die österreichische Bundesregierung ein Hilfspaket im Ausmaß von 38 Milliarden Euro zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Liquidität der Unternehmen geschnürt.
Viele dieser Maßnahmen sind insbesondere für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft wichtig.
„Wir müssen die Liquidität der Betriebe jetzt aufrechterhalten und die Jobs über das sehr flexible Kurzarbeits-System zu halten versuchen. Damit kann nach der Krise die Wirtschaft wieder schrittweise hochgefahren werden“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der das Wirtschaftspaket im SalzburgerLand entsprechend umsetzen wird.
Die beschlossenen Maßnahmen im Detail:
4 Mrd. Euro Sofortpaket für Kurzarbeit
Um möglichst viele Arbeitnehmer und auch Lehrlinge in Beschäftigung zu halten, hat die Bundesregierung ein unbürokratisches und an die Herausforderungen der aktuellen Situation angepasstes Corona-Kurzarbeitsmodell entworfen. Der Antrag erfolgt über ein entsprechendes Formular beim AMS, die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt zeitnah im Nachhinein pro Kalendermonat nach Vorlage und Prüfung der Teilabrechnung.
Zusätzlich wurde die Einrichtung eines Härtefallfonds in der Höhe von 1 Mrd. Euro beschlossen: Dies betrifft die Gewährung eines Zuschusses für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs. 4 ASVG und Kleinstbetrieben. Die Abwicklung erfolgt durch die Wirtschaftskammer Österreich.
9 Mrd. Euro für Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung
Überbrückungsmaßnahmen und Kreditgarantien sollen betroffenen Organisationen und Betrieben helfen, die Liquidität zu sichern. Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes wurde ein flexibler Haftungsrahmen geschaffen, um KMUs bei der Sicherstellung ihrer Liquidität unterstützt.
Die Abwicklung für den Tourismus erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
15 Mrd. Euro Notfallhilfe für besonders betroffene Branchen
Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Branchen, die von den gesetzten Maßnahmen besonders stark getroffen werden – also natürlich auch die Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Die Richtlinien für diesen Hilfs- und Kompensationsfonds sind derzeit in Ausarbeitung durch das Bundesministerium für Finanzen.
10 Mrd. Euro für Steuerstundungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, gibt es steuerliche Erleichterungen sowie die Möglichkeit, fällige Gebühren vorerst auszusetzen.
Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen.