Verlängerter Lockdown: Infos zur Unterstützung
Eine aktuelle Information zu geplanten Unterstützungsmaßnahmen für vom verlängerten Lockdown betroffene Tourismusbetriebe.
Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe müssen österreichweit weiterhin und bis mindestens Ende Februar geschlossen bleiben. Ein Aufsperren ist aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie frühestens ab März denkbar.
Damit ist für die Betriebe ein Großteil der Wintersaison leider gelaufen. Um den wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung sich auf die Verlängerung der Wirtschaftsmaßnahmen bis zum Ende der Krise verständigt.
Im Folgenden eine Information des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen:
- Ein adaptierter Umsatzersatz in Form eines Ausfallbonus in Höhe von 30 Prozent wird mit bis zu max. 60.000 Euro pro Monat beantragbar sein.
- Diese Ersatzrate besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 Euro. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 Euro gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
- Die Antragstellung erfolgt ab dem 16. des jeweils kommenden Monats (z.B.: 16. Februar für den Jänner).
- Erstmals beantragbar soll der Ausfallbonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann monatlich gestellt werden.
- Vorausgesetzt wird ein Umsatzausfall von über 40 Prozent.
- Zudem werden die Härtefallfonds bis Juni verlängert.
- Zusätzlich wurde gemeinsam mit mehreren EU-Mitgliedstaaten eine Initiative zur Erhöhung des befristeten Rahmens für beihilferechtliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft gestartet:
- Damit soll erreicht werden, dass die Europäische Kommission eine Erhöhung der derzeitigen Grenze von 800.000 Euro vornimmt.
- Schon jetzt soll aber auf 1 Mio. Euro aufgestockt werden, durch Hinzuzählung und Mitausschöpfung des Rahmens der De-minimis-Beihilfen von 200.000 Euro
>> Zum PDF des Bundesministeriums