Neue Maßnahmen der Bundesregierung

Mit dem 10. März 2020 hat die österreichische Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen.

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Diese Maßnahmen betreffen auch den Tourismus im SalzburgerLand in besonderem Maße. Ein Überblick:

  • Für Reisende, die aus Italien kommen, gibt es einen Einreisestopp
    • Einreise von italienischen Staatsbürgern ist nur mit ärztlichem Attest möglich
    • Österreicher dürfen einreisen, müssen aber danach 14 Tage in häusliche Quarantäne
  • An den Grenzübergängen zwischen Italien und Österreich wird kontrolliert (in Tirol und Kärnten)
  • Die Durchreise von Touristen aus Italien durch Österreich ist erlaubt, so lange kein Zwischenstopp eingelegt wird – an der Grenze wird ein voller Tank gefordert.
  • Für Italien gilt ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot
  • Bis mind. Freitag, 3. April, sind derzeit folgende Veranstaltungen verboten:
    • Veranstaltungen ab 100 Menschen in einem geschlossenen Raum
    • Outdoor-Veranstaltungen ab 500 Menschen
    • Veranstaltungshäuser wie Theater, Kinos und Opernhäuser sind ebenso betroffen
  • Derzeit nicht betroffen oder eingeschränkt möglich:
    • Lebensmittelhandel, Einkaufszentren etc. bleiben derzeit uneingeschränkt geöffnet
    • Auch Restaurants, Bars und Pubs können geöffnet bleiben
    • Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer erlaubt

 

>> Ein Überblick über die aktuellen Maßnahmen auf der Website des Sozialministeriums.

Foto: (c) Bundeskanzleramt / Andy Wenzel


10. März 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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Unternehmenssprecher / Bereichsleitung Marke, Medien & Content
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