Neue Maßnahmen der Bundesregierung
Mit dem 10. März 2020 hat die österreichische Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen.
Diese Maßnahmen betreffen auch den Tourismus im SalzburgerLand in besonderem Maße. Ein Überblick:
- Für Reisende, die aus Italien kommen, gibt es einen Einreisestopp
- Einreise von italienischen Staatsbürgern ist nur mit ärztlichem Attest möglich
- Österreicher dürfen einreisen, müssen aber danach 14 Tage in häusliche Quarantäne
- An den Grenzübergängen zwischen Italien und Österreich wird kontrolliert (in Tirol und Kärnten)
- Die Durchreise von Touristen aus Italien durch Österreich ist erlaubt, so lange kein Zwischenstopp eingelegt wird – an der Grenze wird ein voller Tank gefordert.
- Für Italien gilt ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot
- Bis mind. Freitag, 3. April, sind derzeit folgende Veranstaltungen verboten:
- Veranstaltungen ab 100 Menschen in einem geschlossenen Raum
- Outdoor-Veranstaltungen ab 500 Menschen
- Veranstaltungshäuser wie Theater, Kinos und Opernhäuser sind ebenso betroffen
- Derzeit nicht betroffen oder eingeschränkt möglich:
- Lebensmittelhandel, Einkaufszentren etc. bleiben derzeit uneingeschränkt geöffnet
- Auch Restaurants, Bars und Pubs können geöffnet bleiben
- Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer erlaubt
>> Ein Überblick über die aktuellen Maßnahmen auf der Website des Sozialministeriums.
Foto: (c) Bundeskanzleramt / Andy Wenzel