Kurzarbeit: Was bisher bekannt ist
Angesichts der Corona-Krise arbeitet die österreichische Bundesregierung an der nun wichtigen Unterstützung für betroffene Betriebe. Hier finden Sie alles, was Sie zum neuen Kurzarbeits-Modell wissen müssen.
Im Zentrum der beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung steht die Einrichtung eines Krisenbewältigungsfonds, wobei drei wesentliche Ziele verfolgt werden: Die Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen, die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Maßnahmen für Härtefälle.
Wie die für den Tourismus zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger versichert, soll das beschlossene Maßnahmenpaket „mit höchstmöglicher Geschwindigkeit umgesetzt“ werden. Besonders wichtig dabei ist für betroffene Tourismusbetriebe neben der finanziellen Unterstützung auch das neue Kurzarbeits-Modell.
Wir fassen zusammen, was darüber bisher bekannt ist:
- Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell mit einer Dotierung von 400 Mio. Euro sollen möglichst viele Arbeitnehmer (auch Lehrlinge!) in der Beschäftigung gehalten werden.
- Sicherstellung eines unbürokratischen Corona-Kurzarbeitsmodell.
- Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
- Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen.
- Gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen – längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden.
- Nettoersatzraten zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts.
- Die Förderdauer beträgt drei Monate. Bei Bedarf ist eine Verlängerung auf weitere drei Monate möglich.
- Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.
Wichtige Infos und Dokumente zum Thema finden Sie auf der offiziellen Seite des Arbeitsmarktservice (AMS):
>> Allgemeine Infos zur COVID-19-Kurzarbeit
>> Antrag auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe
>> Rechner für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe