Kurzarbeit: Ausweitung für Tourismusbetriebe
Für die vom Lockdown betroffenen Tourismusbetriebe gibt es eine Erleichterung und Ausweitung der Kurzarbeit im November.
Der >> neuerliche Lockdown und die verkündeten Maßnahmen treffen den Tourismus erneut schwer. Um die Tourismusbetriebe in dieser Situation etwas zu entlasten, wurde zwischen österreichischer Bundesregierung und Sozialpartnern eine Erleichterung und Ausweitung der Kurzarbeit beschlossen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 % ist im November möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten
- Rückwirkung: Das Kurzarbeits-Modell kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend ab 1. November beantragt werden
- Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden
- Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden
- Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 EUR als Corona-Prämie – dies wird im November vom AMS ausbezahlt.
Die Kurzarbeit kann seit 1. Oktober für maximal sechs Monate beantragt werden. >> Alle Infos dazu finden Sie auf der Website des AMS.