Härtefall-Fonds auch für Privatvermieter

Gute Nachricht für die vielen Privatvermieter im SalzburgerLand: Auch sie können nun finanzielle Unterstützung beantragen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.

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Die österreichische Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern eine kleine Lücke mit großen Auswirkungen im bisherigen Maßnahmenpaket geschlossen: Auch nicht gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens zehn Betten können nun den Härtefall-Fonds beantragen.

Damit bekommen auch viele private Ferienhäuser, Pensionen oder Vermietungsformen wie z.B. Urlaub am Bauernhof die dringend benötigte finanzielle Unterstützung, um die finanziellen Folgen durch ausbleibende Gäste während der Corona-Krise zumindest zum Teil zu kompensieren.

Antrag ab 16. April möglich

Der Härtefall-Fonds wird dafür in der zweiten Phase noch einmal erweitert und auf insgesamt zwei Milliarden Euro aufgestockt. Für die Betroffenen wird dadurch eine Auszahlung von bis zu 2.000 Euro monatlich für drei Monate (insgesamt 6.000 Euro) ermöglicht.

Für Privatzimmervermieter und landwirtschaftliche Betriebe (inkl. Urlaub am Bauernhof) wird derzeit eine Richtlinie vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus erarbeitet.

*** Wichtige Information zur Antragstellung***

  • Die Abwicklung für Privatzimmervermieter erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Auf www.eama.at können betroffene Betriebe frühestens ab 16. April 2020 unbürokratisch ihre Anträge einbringen.
  • Eine Förderung für gewerbliche Beherberger ist ebenfalls möglich, diese wird von der WKÖ abgewickelt, >> weitere Informationen dazu finden Sie hier.

>> Offizielle Information des BMLRT für Privatvermieter.


7. April 2020

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