Fixkostenzuschuss und Umsatzsteuersenkung verlängert

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus informiert über neue Unterstützungsmaßnahmen für Tourismusbetriebe.

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Verlängerung des Fixkostenzuschusses 

Der Fixkostenzuschuss gehört zu den wichtigsten Instrumenten in der Bewältigung der Wirtschaftskrise und hat sich bewährt. Die zweite Phase des Fixkostenzuschusses mit bis zu 800.000 Euro kann ab heute unter >> FinanzOnline beantragt werden und soll allen von der Corona-Pandemie betroffenen Betrieben – insbesondere den Reisebüros – zu Gute kommen.

Details zum Fixkostenzuschuss II bis 800.000 Euro

  • Der Betrachtungszeitraum liegt bei 9,5 Monaten, demnach von September 2020 bis Juni 2021.
  • Der Fixkostenzuschuss II muss nicht am Fixkostenzuschuss I anschließen.
  • Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist ein Umsatzrückgang iHv 30 %.
  • Die Höhe des Umsatzrückganges entspricht auch der Höhe des Zuschusses.
  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielten, können auch den Fixkostenzuschuss II beantragen.
  • Es besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung bei bis zu 120.000 Euro Jahresumsatz, d.h. man erhält 30 % Zuschuss des Umsatzausfalls – dazu ist keine Steuerberatung erforderlich.
  • Darüber hinaus muss keine verpflichtende Darstellung von schadensmindernden Maßnahmen erfolgen.

>> Mehr zum Fixkostenzuschuss und welche Aufwendungen als Fixkosten gelten, erfahren Sie hier.

Verlängerung der Umsatzsteuersenkung 

  • Die Senkung der Umsatzsteuer auf 5% betrifft alle Speisen und alle Getränke (Restaurant, Gasthaus, Kaffeehaus, Würstelstand, Catering etc.), sowohl alkoholfreie als auch alkoholische Getränke
  • Davon erfasst sind auch Schutzhütten und Buschenschankbetriebe
  • Auch die gewerbliche Beherbergung, Pensionen aber auch Privatzimmervermietungen, Überlassung von Ferienwohnungen und Camping sind von der Verlängerung umfasst
  • Darüber hinaus werden auch weiterhin Theateraufführungen, Tierparks, Museen, botanische/zoologische Gärten, Naturparks, Kinos von der Steuersenkung profitieren
  • Auch Zirkusveranstaltungen und Schaustellungen kommen in den Genuss des reduzierten Steuersatzes
  • Die derzeit mit Jahresende zeitlich befristeten Steuersenkungen wird um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Verlängerung des Haftungsrahmens für Überbrückungsfinanzierungen

  • Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken.
  • Hierfür wurde im KMU-Förderungsgesetz eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung eines eigenen COVID-19-Haftungsrahmens geschaffen. Diese Ermächtigung wird nun durch eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes bis 30. Juni 2021 verlängert – dieser Zeitpunkt entspricht der Geltungsdauer des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission.
  • Für die ÖHT steht ein Haftungsrahmen von 1,625 Mrd. Euro zur Verfügung, der auf Basis der verlängerten Ermächtigung in der Folge auch bis 30. Juni 2021 genutzt werden kann.
  • Eine entsprechende Richtlinienänderung wird ehestmöglich umgesetzt.
  • Im Zuge des 2. Lockdowns bietet die ÖHT zudem nun den Förderungsnehmern die Möglichkeit, ihre COVID-19-100%-Haftungen in Absprache mit ihren Hausbanken auf das tatsächlich benötigte Ausmaß einzuschränken oder innerhalb des Optionenmodells umzusteigen, um den Lockdown-Umsatzersatz bestmöglich nützen zu können.

Steuerstundungen

  • Die COVID-19-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung gesetzten behördlichen Maßnahmen haben sich nachteilig auf die Liquidität der abgabepflichtigen Betriebe ausgewirkt. Deshalb ist ein großer Teil der Abgaben, die nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind, gestundet worden.
  • Diese Stundungen werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
  • Bis zum 31. März 2021 werden keine Stundungszinsen vorgeschrieben.

23. November 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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