Finanzhilfe für Tourismusbetriebe

Die österreichische Bundesregierung und der Nationalrat haben ein Hilfspaket über vier Milliarden Euro für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geschnürt. Ab nächster Woche kann man die Unterstützung beantragen.

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Die österreichische Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket in der Höhe von bis zu vier Milliarden Euro vorgestellt, mit dem die Wirtschaft unterstützt und möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden sollen. Viele dieser Maßnahmen sind insbesondere für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie von Bedeutung.

Im Zentrum der Maßnahmen steht die Einrichtung eines Krisenbewältigungsfonds – damit werden 3 wesentliche Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen
  • Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen für Härtefälle

>> Mehr Informationen zum Hilfspaket der Bundesregierung.

Die Unterstützung für betroffene Unternehmen soll rasch und unbürokratisch erfolgen, betonte Finanzminister Gernot Blümel. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme werden die genauen Details derzeit noch ausgehandelt, Anträge auf Unterstützung könne man ab kommender Woche stellen.

>> Link zum Artikel auf orf.at

Aktuelle Infos zum Kurzarbeits-Modell

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat am Dienstag neue Details zu den Kurzarbeits-Maßnahmen für die Tourismus- und Freizeitbetriebe veröffentlicht.

Das Kurzarbeitsmodell wurde demnach exakt an die Dienstleistungsbranche angepasst, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb halten zu können, auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum reduziert werden.

Folgende konkrete Erleichterungen für Betriebe sind vorgesehen:

  • Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des DG werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
  • Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen
  • Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden
  • Nettoersatzraten zwischen 80-90% des bisherigen Nettoentgelts
  • Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
  • Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung auf weitere drei Monate möglich
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln

>> Mehr Infos finden Sie hier.

>> Fragen & Antworten zur Corona-Kurzarbeit (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend)

ÖHT garantiert Überbrückungsfinanzierungen

Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat ein Maßnahmenpaket für besonders von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Tourismusbetriebe (Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe) beschlossen. Dieses Maßnahmenpaket stellt einen Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Unterstützungsmaßnahmen können bereits seit Mittwoch, 11. März 2020 um 15.00 Uhr auf der Seite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beantragt und abgerufen werden.

>> Hier finden Sie alle Informationen.

 

Foto: (c) Bundesministerium für Finanzen


17. März 2020

Kontakt

Gernot Hörwertner
Gernot Hörwertner
SalzburgerLand Tourismus GmbH
Telefon: +43 662 6688-75
g.hoerwertner@salzburgerland.com
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