Das sind die Mountainbike-Verträge ab 2024
Eingebunden waren hier neben der SLTG auch wieder das Land Salzburg, die regionale TVB-Vertretung sowie die oberösterreichischen Kolleg*innen aus Tourismus und Land.
Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungsrunden mit den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) liegt nun die finale Version des neuen Mustervertrages vor. Die Eckpunkte:
- Vertrag für 10 Jahre (5 + 5 Jahre: 2024 bis 2033)
- 2024 startend mit einem Tarif von EUR 0,45 pro lfm. (Wie erwartet, da dieser Tarif bereits 2023 von den ÖBf u.a. in Tirol verrechnet wurde.)
- 2029 aber dann + EUR 0,10 (= 0,55 aber aufgrund Indexsicherung dann sicher etwas höher) – als „Option“ im Vertrag.
(Immer mit jährlicher Indexsteigerung wie bisher)
- Zusätzlich wird nun eine jährliche Kündigung möglich sein.
- Die Benützungszeiten sind wie bisher 1.5.-15.11., nunmehr aber mit konkreten Uhrzeiten:
- 1. Mai bis 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr
- im September von 8 Uhr bis 18 Uhr
- von 1. Oktober bis 15. November in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr
Hinweis zur Haftung: Wie bisher ist im Vertrag festgelegt, dass der Vertragspartner (= TVB oder Gemeinde) gegenüber den Mountainbikern die Funktion des Halters übernimmt. Der Oberste Gerichtshof hat dazu aber kürzlich klargestellt, dass gegenüber Dritten beide als „Mithalter“ gelten, da der Wegeeigentümer den Weg errichtet und für die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung erhält. Damit könnte sich in der Praxis ein „Geschädigter“ aussuchen, wen er klagt. Denn die Haftungsübernahme betrifft nur das „Innenverhältnis“, d.h. der Vertragspartner (= TVB oder Gemeinde) hat hier allfällige Kosten zu übernehmen. Diese sind wiederum durch unsere Versicherung gedeckt.
Gleichzeitig wird auch die Förderung des Landes Salzburgs entsprechend angehoben und liegt für 2024 bei EUR 0,14 pro lfm (statt bisher EUR 0,11 – aufgrund der Deckelung der Gesamtfördersumme kamen zuletzt aber nur ca. EUR 0,08 zur Auszahlung).
Mustervertrag, Förderrichtlinien und Förderantrag sind wie bisher abrufbar unter Förderungen & Richtlinien – SalzburgerLand Tourismus.